Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der von Belego bereitgestellten Software-Anwendung „Belego" einschließlich zugehöriger mobiler Applikationen, Web-Anwendungen und Schnittstellen (nachfolgend zusammen die „App") zwischen Belego und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend „Nutzer"; Belego und der Nutzer gemeinsam die „Parteien").
- Das Angebot von Belego richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, als Unternehmer zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Belego stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Belego in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Nutzers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB; Änderungen richten sich nach § 13.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Belego stellt dem Nutzer die App als Software-as-a-Service-Lösung („SaaS") über das Internet zur Verfügung. Die App unterstützt den Nutzer dabei, geschäftliche Belege und Unterlagen — insbesondere Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und sonstige Buchhaltungsunterlagen (nachfolgend „Belege") — digital zu erfassen, zu organisieren, aufzubereiten und für Zwecke seines Monatsabschlusses bzw. seiner laufenden Buchhaltung gesammelt bereitzustellen und an von ihm bestimmte Empfänger zu übermitteln bzw. für diese freizugeben.
- Der konkrete Funktionsumfang der App ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung in der App bzw. auf der Website von Belego. Belego ist berechtigt, die App weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen oder zu ändern, soweit dadurch der vertragswesentliche Funktionsumfang nicht erheblich eingeschränkt wird und die Änderung für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von Belego zumutbar ist.
- Die Bereitstellung der App erfolgt am Routerausgang des von Belego genutzten Rechenzentrums (Übergabepunkt). Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers und dem Übergabepunkt sowie die Bereitstellung geeigneter Endgeräte sind nicht Gegenstand des Vertrages und obliegen dem Nutzer.
§ 3 Keine Steuer- oder Rechtsberatung
- Belego erbringt ausschließlich technische Leistungen. Die App ist ein Werkzeug zur Erfassung, Organisation und Übermittlung von Belegen. Belego erbringt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine sonstige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
- Von der App erzeugte Auswertungen, Kategorisierungen, Vollständigkeitshinweise oder sonstige automatisierte Ausgaben stellen keine verbindliche steuerliche oder rechtliche Bewertung dar. Der Nutzer ist verpflichtet, diese vor einer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen oder durch hierzu befugte Personen prüfen zu lassen.
- Die Verantwortung für die Erfüllung steuerlicher, handelsrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Pflichten des Nutzers — insbesondere Buchführungs-, Erklärungs- und Mitwirkungspflichten — verbleibt ausschließlich beim Nutzer.
§ 4 Registrierung und Vertragsschluss
- Die Nutzung der App setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
- Der Vertrag kommt mit Abschluss des Registrierungsprozesses und Freischaltung des Nutzerkontos durch Belego zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht; Belego kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und Belego unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung des Kontos bestehen. Der Nutzer stellt sicher, dass nur von ihm autorisierte Personen (z. B. Mitarbeiter) das Konto nutzen; deren Handlungen werden dem Nutzer zugerechnet.
§ 5 Nutzungsrechte
- Belego räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die App im Rahmen ihrer Funktionalitäten für eigene geschäftliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, die App über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (vorbehaltlich §§ 69d, 69e UrhG), Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen oder für Dritte Leistungen mit der App zu erbringen (kein Service-Bureau-Betrieb).
- An den vom Nutzer eingestellten Belegen und Daten erhält Belego ausschließlich das Recht, diese zu speichern, zu verarbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Alle Rechte an den Inhalten des Nutzers verbleiben beim Nutzer.
§ 6 Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist für die Inhalte, die er in der App speichert oder über die App übermittelt, allein verantwortlich. Er gewährleistet, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen und dass er zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten — einschließlich personenbezogener Daten Dritter — berechtigt ist.
- Der Nutzer wird die App nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Schadsoftware einbringen, keine automatisierten Massenzugriffe vornehmen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der App beeinträchtigen können.
- Der Nutzer bleibt für die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach §§ 147 AO, 257 HGB) selbst verantwortlich. Die App ersetzt kein revisionssicheres Archivsystem, soweit dies nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung zugesagt ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Originalbelege bzw. eigene Sicherungskopien seiner Daten in dem Umfang vorzuhalten, wie es seinen gesetzlichen Pflichten und kaufmännischer Sorgfalt entspricht.
- Verletzt der Nutzer wesentliche Pflichten aus diesem § 6, ist Belego berechtigt, den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung einer etwaigen Vergütung bleibt von einer berechtigten Sperrung unberührt.
- Der Nutzer stellt Belego von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der App durch den Nutzer oder auf von ihm eingestellten rechtsverletzenden Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Verfügbarkeit; Wartung
- Belego stellt die App mit bestmöglicher Verfügbarkeit für den Nutzer bereit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von (a) geplanten Wartungsfenstern, die Belego nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführt und rechtzeitig ankündigt, (b) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Belego liegen (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen außerhalb des Übergabepunkts, Angriffe Dritter), sowie (c) notwendigen unaufschiebbaren Notfallwartungen.
- Belego wird Störungen der App im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beheben. Störungsmeldungen sind an ops@belego.com zu richten.
§ 8 Entgelt; künftige Preismodelle
- Die Nutzung der App ist derzeit (Beta-Phase) unentgeltlich. Ein Anspruch auf dauerhaft unentgeltliche Bereitstellung besteht nicht.
- Belego behält sich vor, die Nutzung der App oder einzelner Funktionen künftig von der Zahlung einer Vergütung (z. B. eines monatlichen Abonnements, gegebenenfalls mit vorgeschalteter kostenloser Testphase) abhängig zu machen. Die Einführung oder Änderung entgeltpflichtiger Tarife sowie deren Preise wird Belego dem Nutzer mindestens vier Wochen im Voraus in Textform ankündigen.
- Eine kostenpflichtige Nutzung kommt nur zustande, wenn der Nutzer einen entgeltpflichtigen Tarif aktiv bucht. Ohne Buchung kann Belego die Nutzung auf einen gegebenenfalls verfügbaren unentgeltlichen Funktionsumfang beschränken oder den Vertrag gemäß § 12 kündigen. Eine automatische Überführung in einen kostenpflichtigen Tarif ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers erfolgt nicht; dies gilt auch nach Ablauf einer kostenlosen Testphase.
- Sofern und soweit Entgelte vereinbart werden, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 9 Datenschutz; Auftragsverarbeitung
- Belego verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der App gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Belego.
- Soweit Belego im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet, die in den vom Nutzer eingestellten Belegen enthalten sind (z. B. Daten von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern des Nutzers), handelt Belego als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die Belego dem Nutzer in der jeweils aktuellen Fassung bereitstellt und die Bestandteil des Vertrages ist. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV geht in datenschutzrechtlichen Fragen die AVV vor.
- Die Speicherung und Verarbeitung der vom Nutzer eingestellten Belege erfolgt auf Servern in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum.
§ 10 Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden — beim Nutzer insbesondere Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen —, vertraulich zu behandeln, nur für vertragliche Zwecke zu verwenden und durch angemessene Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
- Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; im Fall (d) wird die offenlegende Partei die andere Partei — soweit rechtlich zulässig — vorab informieren.
- Die Geheimhaltungspflichten bestehen für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort; gesetzliche Pflichten (insbesondere nach dem GeschGehG) bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
- Belego haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie (d) im Umfang einer von Belego übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung von Belego der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet Belego im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer (§ 6 Abs. 3) eingetreten wäre.
- Soweit Belego Leistungen unentgeltlich erbringt, haftet Belego — unbeschadet Abs. 1 lit. b und c — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Belego für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der App gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Belego.
- Ansprüche des Nutzers wegen eines Mangels verjähren — außer in den Fällen des Abs. 1 — in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 12 Laufzeit; Kündigung; Folgen der Beendigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der unentgeltlichen Nutzung können beide Parteien den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen; der Nutzer kann zudem jederzeit sein Nutzerkonto in der App löschen. Für künftige entgeltpflichtige Tarife gelten die bei Buchung mitgeteilten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Belego insbesondere vor, wenn der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen § 6 verstößt oder kein Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 ist.
- Der Nutzer kann seine in der App gespeicherten Belege und Daten während der Vertragslaufzeit sowie auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format exportieren. Nach Ablauf dieser Frist löscht Belego die Daten des Nutzers, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder die AVV entgegenstehen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
- Belego kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, Rechtsprechung oder technische Weiterentwicklungen.
- Belego wird dem Nutzer Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder in der App) mitteilen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Belego wird den Nutzer in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens und sein Widerspruchsrecht gesondert hinweisen. Im Fall des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Belego, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Belego ist daneben berechtigt, den Nutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Nutzer bedarf der vorherigen Zustimmung von Belego in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Belego.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Belego GmbH · Denninghofweg 3 · 59514 Welver · HRB 16169, Amtsgericht Arnsberg · Geschäftsführer: Robert Levenhagen · USt-IdNr.: DE459434996 · E-Mail: ops@belego.com